Verwaltungsstruktur

 

Konferenz der Vertragsparteien (KVP)

Die Vertragsstaaten treffen sich zweimal im Jahr im Rahmen der Konferenz der Vertragsparteien (KVP). Bei der KVP handelt es sich um das oberste Gremium des CDNI. Die KVP

  • prüft und beschließt einstimmig Änderungen des Übereinkommens und seiner Anlagen;
  • fasst Beschlüsse (jährlicher Finanzausgleich, Festlegung der Höhe der Entsorgungsgebühr, Arbeitsprogramm usw.);
  • beschließt den Jahreshaushalt (den die Vertragsstaaten mit ihren anteiligen Beiträgen in gleicher Höhe finanzieren);
  • entscheidet über Streitigkeiten bezüglich der Auslegung und Anwendung des CDNI;
  • überwacht die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens;
  • gibt den Staaten Empfehlungen für Anpassungen des Netzes der Annahmestellen.

 
Neben den Vertretern der Vertragsstaaten dürfen auch Vertreter

  • der innerstaatlichen Institutionen
  • der Beobachterstaaten und
  • der internationalen Organisationen

als Beobachter an den Sitzungen teilnehmen.
 
Im Zeitraum 2024-2025 hat den Vorsitz der KVP der Leiter der schweizerischen Delegation, Herr Martin Nusser, inne.
 

Arbeitsgruppe CDNI/G

Die KVP wird von einer Arbeitsgruppe CDNI/G unterstützt, welche die vorbereitenden Arbeiten durchführt: Beschlussentwürfe, Folgenabschätzungen, FAQ, Informationsbroschüren sowie alle anderen für die Entscheidungsprozesse der KVP erforderlichen Arbeitsdokumente. Diese Arbeitsgruppe setzt sich aus den Delegationen der Vertragsstaaten und Vertretern der anerkannten Verbände zusammen.
 
Im Zeitraum 2024-2025 hat den Vorsitz der Arbeitsgruppe Frau Muriel Bouldouyré, Leiterin der französischen Delegation, inne.
 

Internationale Ausgleichs- und Koordinierungsstelle (IAKS)

Die Internationale Ausgleichs- und Koordinierungsstelle (IAKS) ist das Gremium, das für die Anwendung von Teil A (öl- und fetthaltige Abfälle) zuständig ist. Sie hat folgende Aufgaben:

  • Gewährleistung des Finanzausgleichs zwischen den innerstaatlichen Institutionen;
  • Prüfung des Anpassungsbedarfs des Netzes der Annahmestellen;
  • Jährliche Bewertung des Finanzierungssystems und der Entsorgungsgebühr sowie Vorlage eines öffentlichen Jahresberichts;
  • Übermittlung von Anpassungsvorschlägen oder Empfehlungen auf der Grundlage der jährlichen Bewertung an die KVP.

 
Die Zusammensetzung der IAKS weist in einem Punkt eine Besonderheit auf: Dem Binnenschifffahrtsgewerbe wird eine besondere Rolle eingeräumt.
Jede Delegation setzt sich aus zwei Vertretern der jeweiligen innerstaatlichen Institution zusammen (für die Organisation der Abfallsammlung und die Verwaltung des Finanzierungssystems zuständiges Organ), von denen einer ein Delegierter des Gewerbes ist.
 
Den Vorsitz der IAKS hat der Exekutivsekretär des CDNI, Herr Jörg Rusche inne.
 

Geschäftsordnungen

Die Arbeitsweise dieser Gremien ist in den Geschäftsordnungen geregelt:
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  • Geschäftsordnung der Konferenz der Vertragsparteien (KVP)
  • Geschäftsordnung der internationalen Ausgleichs- und Koordinierungsstelle (IAKS)
  • Finanzordnung des CDNI

 

Sekretariat des CDNI

Das Sekretariat des CDNI wird vom Sekretariat der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) wahrgenommen. Das Aufgabengebiet umfasst folgende Bereiche:

  • Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Durchführung des Übereinkommens durch die Vorbereitung und Organisation von Sitzungen;
  • Gewährleistung einer guten Koordinierung zwischen den einzelnen Organen;
  • Bereitstellung der für die Entscheidungen der Vertragsstaaten notwendigen Unterstützung;
  • Vertretung der KVP in anderen internationalen Organisationen;
  • Kommunikation und Verbreitung von Informationen über das CDNI für die interessierte Allgemeinheit.