Straßburg, 30.01.2020 – Die Konferenz der Vertragsparteien (KVP) hat am 17. und 18. Dezember 2019 in Straßburg ihre zweijährliche Anhörung und ihre Wintersitzung abgehalten. Diese Sitzungen unter dem Vorsitz von Ivo Ten Broeke, Leiter der niederländischen Delegation, boten auch die Gelegenheit, den zehnten Jahrestag der Inkraftsetzung des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) zu begehen; gemeinsam mit den Gründungsmitgliedern und den internationalen Gästen wurde im Rahmen eines Runden Tischs an die Anfänge des Übereinkommens erinnert.
Quelle: Sekretariat des CDNI
Die vertretenen anerkannten Verbände (Aquapol, CEFIC, Euroshore, IAWR, ESO und EBU) bekräftigten ihre Unterstützung für das CDNI und äußerten sich erfreut über das reibungslose Funktionieren des Übereinkommens. Angesichts der bevorstehenden Herausforderungen ist das Gewerbe bestrebt, die notwendige Weiterentwicklung des Annahmestellennetzes proaktiv zu begleiten und zu lenken und dabei die zahlreichen Einflussfaktoren im Blick zu behalten: Alterung der Flotte und der Infrastrukturen, verordnungsrechtliche Pflichten (Vorwegnahme des Auslaufens der Übergangsbestimmungen für Bilgenentölungsboote im Hinblick auf die Doppelhüllenbauweise, neue Verpflichtungen im Bereich Motoren aufgrund der Verordnung über nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte (NRMM)), Einsatz neuer alternativer Kraftstoffe usw. Am 26. März 2020 findet in Straßburg ein Runder Tisch mit dem Gewerbe über die Gestaltung der Zukunft des Netzes der Annahmestellen für öl- und fetthaltige Schiffsbetriebsabfälle, der Abfallvermeidung und der Entsorgungsgebühr statt.
Die Entsorgungsgebühr für öl- und fetthaltige Abfälle, die seit dem Inkrafttreten des Übereinkommens 7,50 € je 1000 l steuerfreien Gasöls beträgt, wird ein weiteres Jahr unverändert gelten und am 1. Januar 2021 um einen Euro, d. h. auf 8,50 € je 1000 l mineralölsteuerfrei gebunkerten Gasöls steigen.
Der Jahresbericht der IAKS (Internationale Ausgleichs- und Koordinierungsstelle) über die jährliche Bewertung des Finanzierungssystems wird auf der Website des CDNI veröffentlicht. Der ausführliche Bericht beinhaltet eine qualitative und quantitative Analyse der Faktoren, die mit Blick auf die Wahrung eines ausgeglichenen Finanzierungssystems Einfluss auf die Festlegung der Entsorgungsgebühr haben.
Das Sammel- und Entsorgungssystem für öl- und fetthaltige Abfälle basiert auf dem Verursacherprinzip, das durch indirekte Finanzierung zum Zeitpunkt des Bunkerns und die Bereitstellung von Annahmestellen im gesamten Geltungsbereich des CDNI umgesetzt wird.
Die KVP hat einem Projekt für die Entwicklung eines Tools zur elektronischen Erfassung der Abgabe öl- und fetthaltiger Abfälle zugestimmt, das in der ersten Hälfte des Jahres 2020 aufgenommen werden kann. Das vom Gewerbe befürwortete Projekt wird sich auch mit der Möglichkeit einer Digitalisierung des Ölkontrollbuches befassen. Zu den wichtigsten Zielen dieses ehrgeizigen Vorhabens gehört die Erleichterung der Abgabe von Abfällen durch die Digitalisierung des Erfassungsvorgangs.
Das Großherzogtum Luxemburg hat am 23. Dezember 2019 das Gesetz zur Annahme der durch den Beschluss CDNI 2017-I-4 festgelegten Änderungen in seinem Amtsblatt veröffentlicht und den Text somit als erste Vertragspartei ratifiziert. Deutschland, die Niederlande und die Schweiz haben von den großen Fortschritten bei ihren nationalen Verfahren berichtet. In Belgien und Frankreich bestehen noch Schwierigkeiten bei der Ermittlung der notwendigen Fristen für die nationalen Verfahren. Die Änderung des Übereinkommens wird sechs Monate nach der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde beim Verwahrer in Kraft treten.
Die Arbeitsgruppe CDNI erstellt derzeit ein FAQ-Dokument zur Entgasung, das konkrete Antworten für Schwierigkeiten in der Praxis liefern soll. Im ersten Quartal 2020 wird eine spezielle Internetseite mit sämtlichen nützlichen Informationen veröffentlicht werden.
Die KVP hat zugestimmt, die Annahme des Beschlussentwurfs zur Erweiterung des sachlichen Anwendungsbereichs des Einleitungsverbots für häusliche Abwässer auf Fahrgastschiffe mit 12 bis 50 Fahrgästen in die Tagesordnung ihrer nächsten Sitzung (1. Juli 2020) aufzunehmen. Dieser Beschluss soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten, die Toleranzfrist endet 2025. Vom Beschlussentwurf ausgenommen sind derzeit vor dem 30. Dezember 2008 gebaute Schiffe, bis eine Entscheidung des für die technischen Vorschriften zuständigen Ausschusses CESNI zur Verkürzung der Übergangsbestimmungen vorliegt.
Die KVP hat das Arbeitsprogramm 2020-2021 des CDNI gebilligt. Neben den regelmäßigen Aufgaben werden sich die Organe des Übereinkommens in den kommenden zwei Jahren neuer Herausforderungen annehmen: Ausarbeitung einer Strategie für die Zukunft des Netzes der Annahmestellen und der Entsorgungsgebühr, Prüfung der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der Dokumente, Veröffentlichung einer Tätigkeitsbilanz zu den 10 Jahren des Übereinkommens, Entwicklung von Piktogrammen für die Trennung von Haushaltsabfällen an Bord usw. Das Arbeitsprogramm kann auf der entsprechenden Internetseite eingesehen werden.
Die KVP begutachtet regelmäßig die Antworten der Arbeitsgruppe CDNI/G auf häufig gestellte Fragen (FAQ) und genehmigt deren Veröffentlichung auf der Website www.cdni-iwt.org in der Rubrik FAQ. Diese Antworten sollen die Anwendung des CDNI erleichtern und zu einer einheitlichen Auslegung beitragen.
In ihrer Sitzung vom 18. Dezember 2019 genehmigte die KVP eine neue FAQ. Diese vom Gewerbe dringend erwartete FAQ dient der Klärung der Begriffsbestimmungen von „Frachter“ und „Frachtführer“ gemäß CDNI, denen Pflichten sowohl im Hinblick auf die Entladebedingungen als auch im Hinblick auf die Kostenübernahme obliegen (siehe entsprechende FAQ unter „Rechte, Pflichten und Verantwortungen“).
Die nächste Sitzung der KVP findet am 1. Juli 2020 statt. Alle Sitzungstermine und Tagesordnungen können auf der entsprechenden Seite der CDNI-Website abgerufen werden.