Straßburg, den 28.01.2019 ‐ Die Konferenz der Vertragsparteien (KVP) hat am 13. Dezember 2018 in Straßburg ihre Wintersitzung abgehalten. Den Vorsitz führte Herr Jan de Spiegeleer, Vertreter Belgiens.
Quelle: Sekretariat des CDNI
Die Konferenz der Vertragsparteien (KVP) hat auf Vorschlag der Internationalen Ausgleichs- und Koordinierungsstelle (IAKS) beschlossen, die Höhe der Entsorgungsgebühr für öl- und fetthaltige Schiffsbetriebsabfälle von 7,50 EUR je 1000 Liter mineralölsteuerfrei gebunkerten Gasöls für 2019 beizubehalten. Die Höhe der Gebühr bleibt somit seit 2011 unverändert. Allerdings sollte in absehbarer Zeit (2020/2021) eine Erhöhung der Gebühr in Betracht gezogen werden.
Das Sammel- und Entsorgungssystem für öl- und fetthaltige Abfälle basiert auf dem Verursacherprinzip, das durch indirekte Finanzierung zum Zeitpunkt des Bunkerns und die Bereitstellung von Annahmestellen im gesamten Geltungsbereich des CDNI umgesetzt wird. Die KVP hat die IAKS beauftragt, die Bedürfnisse, Voraussetzungen und möglichen Veränderungen des Annahmestellennetzes in den kommenden Jahren in enger Zusammenarbeit mit dem Gewerbe gemeinsam zu ermitteln. Die innerstaatlichen Institutionen wurden ersucht, die Konsultation auf ihrer Ebene durchzuführen und darüber auf internationaler Ebene Bericht zu erstatten.
Die Ergebnisse dieser Konsultation sollen in der Anhörung der anerkannten Verbände am 17. Dezember 2019 vorgestellt und diskutiert werden.
Schließlich wurde der Bericht über die jährliche Bewertung des Finanzierungssystems vorgelegt.
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Beschluss CDNI 2018-II-3
Die Entladebescheinigung 2014, die bestimmten Übergangsbestimmungen unterlag, kann seit dem 30. Juni 2018 und darf seit dem 1. Januar 2019 nicht mehr als Nachweis vorgelegt werden.
Die Entladebescheinigung 2017 ist im Word- und PDF-Format in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Niederländisch auf der CDNI-Website (Rubrik „Dokumente“ / Unterrubrik „Entladung“) erhältlich.
Beschluss CDNI 2016-I-5
Die KVP hat ein aktualisiertes Muster für das Ölkontrollbuch angenommen, das die Identifizierung der Schiffe durch die einheitliche europäische Schiffsnummer (ENI) ermöglicht. Das neue Muster für das Ölkontrollbuch tritt am 1. Dezember 2019 in Kraft. Ältere, bereits gedruckte Muster können verwendet werden, bis der Bestand erschöpft ist.
Beschluss CDNI 2018-II-4
Zwei Merkblätter für Schifffahrttreibende, Verlader, Hafenbehörden und Terminalbetreiber wurden von der KVP genehmigt:
Beide Merkblätter werden in Kürze auf der CDNI-Website veröffentlicht.
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Die KVP begutachtet regelmäßig die Antworten der Arbeitsgruppe CDNI/G auf häufig gestellte Fragen (FAQ) und genehmigt deren Veröffentlichung auf der Website www.cdni-iwt.org in der Rubrik FAQ. Diese Antworten sollen die Anwendung des CDNI erleichtern und zu einer einheitlichen Auslegung beitragen.
In ihrer Sitzung im Dezember 2018 genehmigte die KVP eine neue, vom Gewerbe vorgeschlagene FAQ, mit der bestätigt wird, dass die in den Handhabungs- und Lade-/Entladearmen verbleibenden Produkte als Umschlagsrückstände zu betrachten und als solche zu entsorgen sind.
Die nächste Sitzung der KVP findet am 18. Juni 2019 statt.
Alle Sitzungstermine und Tagesordnungen können auf der entsprechenden Seite der CDNI-Website abgerufen werden.