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Verbesserung der Luftqualität: Belgien hinterlegt Ratifikationsurkunde zur Änderung des CDNI

Pressemitteilung

Quelle: Sekretariat des CDNI

 
Straßburg, den 25.08.2022 – Das Königreich Belgien hat die Änderung des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) angenommen. Die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde stellt einen bedeutenden Schritt hin zum Inkrafttreten der Änderung dar. Diese maßgebliche Änderung des Übereinkommens hat zum Ziel, durch eine strenge Regelung für die Entgasung von Binnenschiffen den Schutz der Umwelt und der Luftqualität zu gewährleisten.
 
Botschafter Jean-Cédric Janssens de Bisthoven, ständiger Vertreter Belgiens im Europarat, übergab die Ratifikationsurkunde am Donnerstag, den 25. August 2022 im Palais du Rhin in Straßburg. Die Übergabe erfolgte an die Generalsekretärin der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) Lucia Luijten, welche zugleich Verwahrerin des CDNI-Übereinkommens ist. Im Rahmen dieser Zeremonie hat das Königreich Belgien außerdem das Straßburger Übereinkommen von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) angenommen.
 
Zweck der Änderung ist die schrittweise Einführung eines Entgasungsverbots im Geltungsbereich des CDNI, um die Freisetzung schädlicher gasförmiger Ladungsrückstände in die Atmosphäre zu verhindern. Diese Dämpfe verbleiben nach der Entfernung bestimmter flüchtiger organischer Verbindungen in den Ladetanks von Tankschiffen und müssen vor Aufnahme der nächsten Ladung entsorgt werden, soweit sie nicht per Gaspendelung in den Landtank abgegeben werden können. Die sechs Vertragsstaaten des CDNI haben die neuen Vorschriften verabschiedet, um die notwendigen Verfahren zur Annahme und Behandlung dieser gasförmigen Rückstände zu schaffen.
 
Belgien ist nach dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland der vierte Vertragsstaat, der seine Ratifikationsurkunde hinterlegt hat. In Frankreich und der Schweiz ist das Ratifizierungsverfahren noch im Gange. Die Änderung tritt sechs Monate nach der Hinterlegung der letzten Ratifizierungsurkunde in Kraft.
 
Mehr Informationen zu den neuen Entgasungsvorschriften und deren Umsetzung sind erhältlich unter: https://www.cdni-iwt.org/teil-b-entgasung/?lang=de.
 

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