Straßburg, den 03.07.2020 – Das Königreich der Niederlande hat seine Urkunde zur Annahme der Änderung des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) hinterlegt. Diese wichtige Änderung des Übereinkommens hat die Gewährleistung des Schutzes der Luftqualität durch strikte Vorschriften zum Entgasen von Binnenschiffen zum Ziel.
Quelle: Sekretariat des CDNI
Die Annahmeurkunde war bereits am 13. März 2020 vom Minister für auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande unterzeichnet worden, hatte aber aufgrund der Gesundheitskrise im Zusammenhang mit Covid-19 beim Verwahrer in Straßburg bisher nicht physisch hinterlegt werden können. Heute schließlich konnte die Urkunde von Herrn Botschafter Roeland Böcker, Ständiger Vertreter des Königreichs der Niederlande beim Europarat, hinterlegt werden. Die Hinterlegung erfolgte beim Generalsekretär der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), Herrn Bruno Georges, dem Verwahrer des Übereinkommens.
Zweck der Änderung ist die Aufnahme eines schrittweisen Entgasungsverbots in den Geltungsbereich des CDNI, um die Freisetzung umweltschädlicher gasförmiger Ladungsrückstände (Dämpfe) in die Atmosphäre zu verhindern. Diese Rückstände stammen von bestimmten auf den Schiffen geladenen Flüssiggütern, die vor Aufnahme der nächsten Ladung entsorgt werden müssen. Die sechs Vertragsstaaten des CDNI haben die neuen Vorschriften verabschiedet, um die notwendigen Verfahren und Einrichtungen zur Annahme und Behandlung dieser gasförmigen Rückstände zu schaffen.
Das Königreich der Niederlande ist nach dem Großherzogtum Luxemburg der zweite Vertragsstaat, der seine Urkunde hinterlegt hat (siehe entsprechende Pressemitteilung). In den übrigen vier CDNI-Staaten ist das Ratifizierungsverfahren noch im Gange. Die Änderung tritt sechs Monate nach der Hinterlegung der letzten Ratifizierungsurkunde in Kraft.
Vor kurzem wurde eine Webseite zu den neuen Entgasungsvorschriften und deren Umsetzung mit allen relevanten Informationen online gestellt: https://www.cdni-iwt.org/teil-b-entgasung/?lang=de