Straßburg, 04.10.2017 ‐ Die Vertragsparteien und ihre ausführenden Behörden haben am 4. Oktober 2017 in Straßburg einen internationalen Workshop zur Umsetzung von Teil B (Ladungsrückstände) des CDNI-Übereinkommens veranstaltet. Die Umsetzung von Teil B erfordert ein optimales Zusammenspiel aller an der Ladung interessierten Parteien, insbesondere der Befrachter, Ladungsempfänger, Frachtführer, Betreiber der Umschlagsanlagen, Schiffsführer. Die regelkonforme Annahme der Ladungsrückstände wird mit Hilfe der Entladebescheinigung protokolliert.
Quelle: Sekretariat des CDNI
Dieser Workshop wurde als eine aus der anonymen Online-Befragung aller beteiligten Parteien hervorgehende Maßnahme organisiert, um gezielt auf die – teils erklärungsbedürftigen – Ergebnisse einzugehen und die Umsetzung von Teil B des CDNI-Übereinkommens zu verbessern.
Die Teilnehmer haben anhand konkreter Fallbeispiele die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung der Durchführung von Teil B besprochen. Dabei wurde vereinbart
Die ausführenden Behörden regten an, die Modelle der Entladungsbescheinigungen nicht in zu kurzen Abständen zu ändern, damit die jeweils richtigen Modelle auch tatsächlich genutzt werden und so die Kontrollierbarkeit gefördert wird.
Weitere Informationen – Das CDNI beschäftigt sich derzeit verstärkt mit Teil B:
Eine überarbeitete Fassung der Entladungsstandards (Anhangs III der Anlage 2: Entladungsstandards und Abgabe-/Annahmevorschriften für die Zulässigkeit der Einleitung von Waschwasser (inkl. Niederschlags- und Ballastwasser) mit Ladungsrückständen) wird am 1. Januar 2018 in Kraft treten (siehe Pressemitteilung vom 16. Dezember 2016: https://www.cdni-iwt.org/wp-content/uploads/2017/02/cpccp17_01de.pdf).
Das elektronische Recherche- und Informationstool WaSTo (Waste Standards Tool) steht auf der Internetseite bereit: http://wasto.cdni-iwt.org/.
Neben den bereits bestehenden Vorschriften zu Einheitstransporten Vorschriften zu kompatiblen Transporten eingeführt. Die neue Regelung ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Die Änderung bedingt auch neue Fassungen der Entladebescheinigungen, die gleichzeitig in Kraft getreten ist. Die alten Fassungen dürfen noch bis 30. Juni 2018 weiterverwendet werden.
Die erste Änderung des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) und seiner Anwendungsbestimmung wurde im Juli 2017 beschlossen. Die Änderung des Übereinkommens wird nach der Ratifikation durch sämtliche Vertragsparteien in Kraft treten (siehe Pressemitteilung vom 26. Juni 2017: https://www.cdni-iwt.org/wp-content/uploads/2017/07/cpccp17_02de_endg.pdf).
Mehrere Merkblätter sind auf der Internetseite veröffentlicht:
Derzeit in Vorbereitung sind:
Auf der Internetseite werden regelmäßig Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) https://www.cdni-iwt.org/faq/?lang=de veröffentlicht. Diese sollen die Anwendung des CDNI-Übereinkommens vereinfachen und einer einheitlichen Auslegung dienlich sein.