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Sommersitzung 2022 der Konferenz der Vertragsparteien

Pressemitteilung

Straßburg, 22.06.2022 – Die Konferenz der Vertragsparteien (KVP) hat am 22. Juni ihre Sommersitzung abgehalten. Die Hauptpunkte auf der Tagesordnung waren die Erhöhung der Entsorgungsgebühr für öl- und fetthaltige Abfälle, das zukünftige elektronische Zahlungssystem SPE-CDNI, das Entgasungsverbot sowie verschiedene Änderungen des CDNI. Am Vortag stand die Anhörung der anerkannten Verbände auf dem Programm. Beide Sitzungen fanden im Palais du Rhin in Straßburg unter dem Vorsitz von Herrn Ivo Ten Broeke, Leiter der niederländischen Delegation beim CDNI, statt. Herr Jörg Rusche nahm zum ersten Mal in seiner neuen Funktion als Stellvertretender Generalsekretär teil, die er im Mai 2022 übernommen hatte.
 

Rückblick auf die Anhörung der anerkannten Verbände: ein wichtiger Austausch

 

Quelle: Sekretariat des CDNI

 
Die Anhörung der anerkannten Verbände am 21. Juni ist Teil einer regelmäßigen und fruchtbaren Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien und den anerkannten Verbänden. Sie hat den Zweck, die Bedürfnisse und Anliegen der Partner rund um die Arbeiten im Rahmen des CDNI aufzunehmen.
 
An der Sitzung nahmen EBU, ESO, Aquapol, die IG Rivercruise und der EVB teil. Die Verbände hatten so die Möglichkeit, sich im Vorfeld der KVP zu zentralen Themen rund um die Zukunft des CDNI zu äußern.
 
Folgende Themen standen im Mittelpunkt:

  • Höhe der Entsorgungsgebühr: Das Gewerbe nahm die verschiedenen Beweggründe für die vorgeschlagene Erhöhung auf 10 € zur Kenntnis (siehe unten die Entscheidung der KVP). Zwar erklärte es für diesen neuen Betrag seine Unterstützung, bekräftigte jedoch seinen Wunsch nach einem langfristig stabilen Betrag, soweit dies in den aktuellen Zeiten möglich ist.
  • Zukünftiges elektronisches Zahlungssystem (SPE-CDNI): Die anerkannten Verbände erfuhren die wichtigsten Vorgaben für das künftige elektronische Zahlungssystem (SPE-CDNI), wobei der Wunsch geäußert wurde, die Digitalisierung immer weiter voranzutreiben. Als Lösung wird eine Anwendung geprüft, welche die derzeitige Infrastruktur (Terminals und ECO-Karten) ersetzen soll.
  • Entgasungsverbot: Es wurde vorgeschlagen, eine internationale „Task Force“ einzusetzen, um die Umsetzung der neuen Vorschriften die für 2023 erwartet wird vorzubereiten und insbesondere eine ausreichende Anzahl an Entgasungsstellen sicherzustellen.
  • Einführung papierloser Prozesse: Die Vertreter der Polizeibehörden und das Gewerbe stellten ihre Erwartungen an digitalisierte Dokumente vor, wobei der Schwerpunkt auf dem Ölkontrollbuch lag. Dieser Austausch trug dazu bei, die Leitlinien für die Digitalisierung dieses Dokuments zu konsolidieren.

 

Erhöhung der Entsorgungsgebühr

 
Auf der Grundlage des Berichts der Internationalen Ausgleichs- und Koordinierungsstelle (IAKS) und unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der anerkannten Verbände stimmte die KVP der Erhöhung der Entsorgungsgebühr für öl- und fetthaltige Abfälle zu. Der neue Betrag von 10 € je 1000 Liter gebunkerten Gasöls wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Wie erinnerlich, war der ursprüngliche Betrag der Entsorgungsgebühr (7,50 €) 2021 zum ersten Mal auf 8,50 € erhöht worden.
 
Mehrere Faktoren haben die Vertragsparteien dazu veranlasst, diese Erhöhung zu beschließen:

  • Ständig steigende Kosten für die Sammlung, Annahme und Aufbereitung öl- und fetthaltiger Abfälle in einem Umfeld mit einer bisher nie gekannten Inflation: Die derzeitige allgemeine Wirtschaftslage, die mit dem Krieg in der Ukraine zusammenhängt und die Energiepreise innerhalb weniger Wochen in die Höhe schnellen ließ, wirkt sich stark auf das System aus und wird dies auch in Zukunft tun.
  • Die erforderliche Konsolidierung der Finanzstruktur des Systems: Der auf 8,50 € angehobene Betrag ermöglicht lediglich einen vorübergehenden finanziellen Ausgleich und das System bleibt somit weiterhin instabil.
  • Der Wunsch, die hohe Qualität der Dienstleistungen aufrechtzuerhalten: Dies ist ein gemeinsamer Wunsch des Gewerbes und der Vertragsparteien, um dem Gewerbe ein effizientes System zur Verfügung zu stellen, das es ihm ermöglicht, seine Umweltverpflichtungen zu erfüllen.
  • In Anbetracht der oben genannten Faktoren bleibt die Festlegung eines über einen längeren Zeitraum stabilen Betrags im Lichte der derzeitigen Wirtschaftslage eine äußerst schwierige und unsichere Angelegenheit, auch wenn ein solcher Effekt – im Einklang mit den Vorstellungen des Gewerbes – wünschenswert ist und nun auch erhofft wird.

 
Diese Faktoren sind im umfassenden Jahresbericht über die Bewertung der Entsorgungsgebühr näher ausgeführt und dokumentiert. Der Bericht wird auf der Website des CDNI veröffentlicht.
 

Sachstand zum Entgasungsverbot

 
Die neuen Bestimmungen über die Behandlung gasförmiger Rückstände flüssiger Ladung sind für das CDNI ein wichtiges Thema. Das Inkrafttreten dieser wichtigen Übereinkommensänderung wird den Umweltschutz entscheidend voranbringen.
 
Sowohl die Anhörung des Gewerbes am 21. Juni als auch die Sitzung der Konferenz der Vertragsparteien am 22. Juni boten Gelegenheit, sich über die Probleme beim Aufbau der Infrastruktur und über den Stand der Ratifizierungen auszutauschen. Bisher haben Luxemburg, die Niederlande und Deutschland ihre Ratifizierungsurkunden hinterlegt. In Belgien, Frankreich und der Schweiz ist das Ratifizierungsverfahren noch im Gange, der voraussichtliche Zeitpunkt der Hinterlegung ist jedoch nicht bekannt.
 

Aktualisierungen des Übereinkommens

 
In Bezug auf Teil A der Anwendungsbestimmung über öl- und fetthaltige Abfälle stimmte die KVP der Änderung von Artikel 2.02 zu. So wurde der Artikel um folgende Grundsätze ergänzt, um die Begriffsbestimmung für Bilgenwasser klarer zu fassen:

  • Bilgenwasser ist ölhaltiges Wasser aus Bilgen des Maschinenraumbereiches, Pieks, Kofferdämmen und Wallgängen.
  • Als Bilgenwasser gilt ölhaltiges Wasser, das während des Betriebs und der Instandhaltung des Schiffes entstanden ist.
  • Anderweitig verunreinigtes Bilgenwasser fällt unter die Kategorie Sonderabfall (Teil C).

 
Mit der Änderung sollen die Standards für die Sammlung öl- und fetthaltiger Abfälle harmonisiert und eine bessere Kontrolle dieser Abfallströme gewährleistet werden. Die Änderung tritt sofort in Kraft.
 
Was Teil B der Ausführungsbestimmung und somit Abfälle aus dem Ladungsbereich betrifft, nahm die KVP eine Änderung der einleitenden Bestimmungen von Anhang III (Entladungsstandards) des CDNI an. Mit der Aktualisierung des Standards und seinem sofortigen Inkrafttreten können Niederschlags- und Ballastwasser nun wie Waschwasser behandelt werden. Dazu müssen jedoch die Entladungsstandards nach dem Entladen des zuletzt beförderten Produkts eingehalten worden sein. Ziel ist es, für klare und einheitliche Vorschriften zu sorgen und dem Gewerbe keine aus Umweltsicht ungerechtfertigten zusätzlichen Verfahren aufzuerlegen.
 

Nächste Sitzungen

 
Die nächste Sitzung der Konferenz der Vertragsparteien (KVP) findet am 20. Dezember 2022 in Straßburg statt.
Die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe CDNI ist für den 25. und 26. Oktober 2022 geplant.
Die Internationale Ausgleichs- und Koordinierungsstelle (IAKS) wird ihre nächste Sitzung am 21. November 2022 abhalten.
 

Quelle: Sekretariat des CDNI

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