Seit dem 1. Juni 2022 kann die Entladebescheinigung des CDNI unter folgenden Bedingungen in elektronischem Format verwendet werden:
Die Bedingungen sind im neuen Artikel 6.03 des CDNI im Einzelnen aufgeführt (siehe die Rubrik Übereinkommen auf der Website).
Die Entladebescheinigung ist für die Umsetzung des CDNI unerlässlich: Sie fördert die ordnungsgemäße Ausführung der Entladeverfahren und der Entsorgung möglicher Abfälle.
Die Digitalisierung der Entladebescheinigung trägt dazu bei, die Qualität der Informationen, die logistische Effizienz und die harmonisierte Anwendung des Dokuments, insbesondere bei Kontrollen, zu verbessern. Sie zielt auch darauf ab, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, was dringend vom Gewerbe erwartet wird. Nutzer, die dies wünschen, können weiterhin das Papierformat verwenden.
Quelle: CDNI-Animationsfilm