Die folgende Karte zeigt das Wasserstraßennetz, in dem das CDNI gilt.
Die Karte unterscheidet zwischen Gebieten, in denen alle Bestimmungen des Übereinkommens gelten, und Gebieten, in denen nur die Teile B und C des CDNI gelten. Die Bestimmungen des CDNI gelten bekanntlich für öl- und fetthaltige Abfälle (Teil A), Abfälle aus dem Ladungsbereich (Teil B) und sonstige Abfälle (Teil C).
Eine Besonderheit stellt der Anwendungsbereich in Frankreich dar, zu dem hier weitere Informationen zu finden sind.
Zu beachten ist, dass das CDNI auf alle für die Binnenschifffahrt zugänglichen Gewässer in Belgien und den Niederlanden anwendbar ist. In der Karte konnte dieser Detaillierungsgrad jedoch nicht wiedergegeben werden. So zeigt die Karte nur die Hauptverkehrsachsen, auf denen das CDNI in diesen beiden Ländern gilt. Klicken Sie hier für weitere Informationen zu den für die Binnenschifffahrt zugänglichen Gewässern in Belgien und hier für weitere Informationen zu den für die Binnenschifffahrt zugänglichen Gewässern in den Niederlanden.
Wasserstraßennetz, in dem die Teile A, B und C des CDNI gelten
Wasserstraßennetz, in dem nur die Teile B und C des CDNI gelten