Die Konferenz der Vertragsparteien (KVP) nimmt ein zweijähriges Arbeitsprogramm an, das in enger Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten, den anerkannten Verbänden und den Beobachtern ausgearbeitet wird.
Das Arbeitsprogramm ist untergliedert in Aufgaben zu:
- Teil A (öl- und fetthaltige Abfälle),
- Teil B (Abfälle aus dem Ladungsbereich),
- Teil B (Entgasen/Ventilieren),
- Teil C (sonstige Abfälle),
- und allgemeinen Fragen.