Präsentation und Aufgaben

 

Kontext

Die Binnenschifffahrt ist eine der umweltfreundlichsten Transportarten. Aber wie bei allen Aktivitäten kommt es auch beim Betrieb von Binnenschiffen zwangsläufig zur Entstehung von Abfällen.
 
Im Bewusstsein der umweltpolitischen Herausforderungen für die Binnenschifffahrt haben sechs Staaten beschlossen, internationale Regeln für die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen festzulegen. Das Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) ist am 1. November 2009 in Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz in Kraft getreten.
 

Ziele

Die Vermeidung sowie die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen von Schiffsbetriebsabfällen leisten einen wesentlichen Beitrag:

  • zum Umweltschutz,
  • zur Verbesserung der Sicherheit der Binnenschifffahrt,
  • zur Verbesserung der Wasser- und Luftqualität sowie,
  • zur Gesundheit und zum Wohlbefinden des Personals und der Nutzer der Binnenschifffahrt.

 

Grundsätze

Das CDNI legt ein allgemeines Verbot der Einbringung und Einleitung von Schiffsbetriebsabfällen und Teilen der Ladung fest. Die Ausnahmen von diesem Verbot sind sehr streng geregelt.
 
Das CDNI hat zur Aufgabe,

  • die Abfallvermeidung zu fördern,
  • die Abfälle zu Annahmestellen entlang der Wasserstraßen zu lenken,
  • eine angemessene Finanzierung unter Berücksichtigung des „Verursacherprinzips“ sicherzustellen und,
  • die Überwachung der Einhaltung des Verbots der Einbringung und Einleitung der betreffenden Abfälle in die Oberflächengewässer zu erleichtern.