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Sommersitzung 2018 der Konferenz der Vertragsparteien des CDNI

Quelle: Sekretariat des CDNI

 
Straßburg, 30.06.2018 ‐ Die Konferenz der Vertragsparteien (KVP) hat am 21. Juni 2018 in Straßburg ihre Sommersitzung abgehalten. Den Vorsitz führte Herr Jan de Spiegeleer, Vertreter Belgiens.
 

Die neue ECO-Karte kommt!

 
Die neue ECO-Karte wird ab Herbst 2018 von den innerstaatlichen Institutionen herausgegeben werden und die bisher verwendeten Karten bis Ende des Jahres schrittweise ersetzen.
 

Quelle: CDNI

 
In den kommenden Monaten werden auf allen Schiffen neue ECO-Karten verteilt werden. Dank Kontaktlos-Funktion kann die neue hybride ECO-Karte, deren Design – auch visuell – neu gestaltet wurde, nicht nur zur Entrichtung der Gebühr für die Entsorgung öl- und fetthaltiger Abfälle, sondern auch für andere Anwendungen und Dienstleistungen in der Binnenschifffahrt (Entrichtung von Hafengebühren, Nutzung von Müllcontainern, Öffnen von Türen, Strom- oder Trinkwasserversorgung an Land usw.) genutzt werden. Um weitere Informationen über die Nutzung durch Drittsysteme zu erhalten und von diesem Service zu profitieren, wenden Sie sich bitte an secretariat@cdni-iwt.org.
 
Mit dem Austausch der ECO-Karten werden bis Ende 2018 auch alle Bezahlterminals an Bunkerstellen durch mobile Terminals der neuen Generation ersetzt.
 
Für die Erhebung der Entsorgungsgebühr und den sachgemäßen Aufbau des Annahmestellennetzes sind sechs innerstaatliche Institutionen zuständig. Diese sind an der Umsetzung von Teil A (öl-und fetthaltige Abfälle) des CDNI beteiligt und verwalten das elektronische Bezahlsystem des CDNI (SPE-CDNI). In diesem Zusammenhang betreuen sie auch den Rollout der ECO-Karten und Terminals.
 

 

Fortschritte bei den nationalen Ratifizierungsverfahren für die neuen Bestimmungen des Über­einkommens über die Behandlung gasförmiger Rückstände flüssiger Ladung (Dämpfe)

 
Die Vertragsparteien berichteten über den Stand der nationalen Ratifizierungsverfahren für die neuen Bestimmungen des Übereinkommens über die Behandlung gasförmiger Rückstände flüssiger Ladung, die im Juni 2017 durch Beschluss angenommen wurden (siehe Pressemitteilung).
 
Weniger als ein Jahr nach diesem Schritt haben Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und die Schweiz die Ratifizierungsverfahren auf nationaler Ebene mit hoher Dringlichkeit eingeleitet.
 
Die niederländische Delegation bestätigte, dass die Niederlande bestrebt sind, die neuen Bestimmungen bis Mitte 2020 auf nationaler Ebene umzusetzen; zu diesem Zweck wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Behörden und Gewerbekreise zusammenführt, um die Anwendung der neuen Vorschriften wirksam zu unterstützen (siehe Artikel von BLN Schuttevaer, in Niederländisch).
 
Die Änderung tritt nach der Ratifizierung durch alle Vertragsparteien in Kraft. Das Entgasungsverbot wird schrittweise eingeführt, um die Entwicklung der erforderlichen Infrastruktur und der entsprechenden logistischen Lösungen, wie z. B. den Einsatz von Einheits- oder kompatiblen Transporten, zu ermöglichen.
 

Entladungsstandards des CDNI: Neueinstufung von Flussspat (Fluorit) zur Berücksichtigung von Umweltauswirkungen

 
Die Konferenz der Vertragsparteien hat eine Änderung von Anhang II des Übereinkommens (Ent­ladungsstandards und Abgabe-/Annahmevorschriften für die ZulässIigkeit der Einleitung von Wasch­wasser mit Ladungsrückständen) beschlossen. Flussspat (Fluorit) wurde unter Berücksichtigung einer kürzlich durchgeführten Komplementäranalyse der chemischen Eigenschaften dieses Stoffes neu eingestuft. So kann z. B. Waschwasser eines Schiffs, das mit Flussspat beladen war und dem geforderten Entladungsstandard (besenrein) entspricht, in das Gewässer eingeleitet werden, ohne dass damit ein Umweltrisiko verbunden ist. Diese Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
 
Beschluss CDNI 2018-I-2
 

Elektronisches Recherche- und Informationstool WaSTo (Waste Standards Tool) für die neuen Entladungsstandards

 
Die Konferenz der Vertragsparteien nahm Kenntnis von den neuen WaSTo-Funktionalitäten (https://wasto.cdni-iwt.org/), die vom CDNI-Sekretariat entwickelt und online geschaltet wurden.
 
Genauere Suchkriterien: Die Suche kann nun nach mehreren Kriterien (nach Güternummer oder Güterart, nach Entladungsstandard) oder alphabetisch erfolgen.
 
Open Data: In dem Bestreben, seine Daten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, stellt das CDNI die Datensätze zu den Entladungsstandards (Anhang III der Anwendungsbestimmung des Überein­kommens) zur Verfügung. Ziel ist die Förderung der freien Weiterverwendung der Daten durch Gestattung ihrer Vervielfältigung, Verbreitung, Anpassung und Verwertung unter bestimmten Bedingungen.
 
Zur Optimierung der Funktionalitäten können sich die Nutzer direkt an das CDNI-Sekretariat (secretariat@cdni-iwt.org) wenden, um Wünsche zu äußern oder Verbesserungen an WaSTo vorzu­schlagen.
 

Auslaufen der Entladebescheinigung 2014 zum 30. Juni 2018

 
Das Exekutivsekretariat und die Vertragsparteien des CDNI machen die Nutzer und zuständigen Behörden darauf aufmerksam, dass das alte Muster der Entladebescheinigung (Anhang IV der Anwendungsbestimmung des Übereinkommens) zum 30. Juni 2018 ausläuft.
 
2017 wurde ein neues Muster der Entladebescheinigung eingeführt, um dem Begriff des kompatiblen Transports Rechnung zu tragen, der kein Waschen der Schiffe zwischen zwei aufeinanderfolgenden Ladungen erfordert.
 
Dieser Begriff war als Ergänzung zum Einheitstransport in das Übereinkommen aufgenommen worden. Beide tragen zur Abfallvermeidung bei, da sie das Reinigen und Fegen des Schiffes zwischen zwei Ladungen reduzieren.
 
Das Muster der Entladebescheinigung 2017 steht online im Word- und PDF-Format zur Verfügung.
 
Die Entladebescheinigung 2014 kann den Kontrollbehörden noch bis zum 31. Dezember 2018 als Nachweis vorgelegt werden.
 
Beschluss 2016-I-5
 

FAQ

 
Die KVP begutachtet regelmäßig die Antworten der Arbeitsgruppe CDNI/G auf häufig gestellte Fragen (FAQ) und genehmigt deren Veröffentlichung auf der Website www.cdni-iwt.org in der Rubrik FAQ. Diese Antworten sollen die Anwendung des CDNI erleichtern und zu einer einheitlichen Auslegung beitragen. Derzeit werden insbesondere Fragen im Zusammenhang mit Teil B (Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen aus dem Ladungsbereich) behandelt. Während ihrer Sitzung genehmigte die KVP zwei weitere, neue FAQs.

  • eine FAQ stellt klar, wann und wie die Umschlaganlage, die ein Tankschiff entlädt, die Entladebescheinigung berücksichtigen muss;
  • die andere FAQ erläutert das Verfahren zur Entfernung viskoseähnlicher, flüssiger Restladung nach der Entladung.

 

Sitzungen im Herbst 2018

 
Die Arbeitsgruppe CDNI wird auf Einladung Österreichs (Beobachterstaat des CDNI) vom 30. bis 31. Oktober 2018 ausnahmsweise in Wien tagen.
Die nächste Sitzung der KVP findet am 21. Dezember 2018 unter dem Vorsitz von Herrn de Spiegeleer, Vertreter Belgiens, statt.
Alle Sitzungstermine und Tagesordnungen werden auf der CDNI-Website veröffentlicht.