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Internationaler Workshop zur Umsetzung von Teil B des CDNI: Follow-up der Online-Befragung von 2015

Pressemitteilung

Straßburg, 04.10.2017 ‐ Die Vertragsparteien und ihre ausführenden Behörden haben am 4. Oktober 2017 in Straßburg einen internationalen Workshop zur Umsetzung von Teil B (Ladungsrückstände) des CDNI-Übereinkommens veranstaltet. Die Umsetzung von Teil B erfordert ein optimales Zusammenspiel aller an der Ladung interessierten Parteien, insbesondere der Befrachter, Ladungsempfänger, Frachtführer, Betreiber der Umschlagsanlagen, Schiffsführer. Die regelkonforme Annahme der Ladungsrückstände wird mit Hilfe der Entladebescheinigung protokolliert.
 

Quelle: Sekretariat des CDNI

 
Dieser Workshop wurde als eine aus der anonymen Online-Befragung aller beteiligten Parteien hervorgehende Maßnahme organisiert, um gezielt auf die – teils erklärungsbedürftigen – Ergebnisse einzugehen und die Umsetzung von Teil B des CDNI-Übereinkommens zu verbessern.
 
Die Teilnehmer haben anhand konkreter Fallbeispiele die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung der Durchführung von Teil B besprochen. Dabei wurde vereinbart

  • die grenzüberschreitende Kooperation der ausführenden Behörden in Zukunft zu verstärken, wobei es weiterhin darauf ankommt, das CDNI-Übereinkommen bekannt zu machen und zu erklären, aber auch bei Zuwiderhandlungen einen effektiven Vollzug durchzuführen, der sowohl die Land- als auch die Schiffseite und deren Verantwortlichkeiten berücksichtigt;
  • sich über Aus- und Weiterbildungsprogramme auszutauschen;
  • die zuständigen Behörden leicht zugänglich bekannt zu machen;
  • in ca. zwei Jahren einen nächsten internationalen Workshop zu organisieren, der auch den Teil C thematisieren könnte.

 
Die ausführenden Behörden regten an, die Modelle der Entladungsbescheinigungen nicht in zu kurzen Abständen zu ändern, damit die jeweils richtigen Modelle auch tatsächlich genutzt werden und so die Kontrollierbarkeit gefördert wird.
 
Weitere Informationen – Das CDNI beschäftigt sich derzeit verstärkt mit Teil B:
 

Überarbeitete Entladungsstandards treten zum 1.1.2018 in Kraft

 
Eine überarbeitete Fassung der Entladungsstandards (Anhangs III der Anlage 2: Entladungsstandards und Abgabe-/Annahmevorschriften für die Zulässigkeit der Einleitung von Waschwasser (inkl. Niederschlags- und Ballastwasser) mit Ladungsrückständen) wird am 1. Januar 2018 in Kraft treten (siehe Pressemitteilung vom 16. Dezember 2016: https://www.cdni-iwt.org/wp-content/uploads/2017/02/cpccp17_01de.pdf).
 
Das elektronische Recherche- und Informationstool WaSTo (Waste Standards Tool) steht auf der Internetseite bereit: http://wasto.cdni-iwt.org/.
 

Kompatible Transporte finden Berücksichtigung im CDNI

 
Neben den bereits bestehenden Vorschriften zu Einheitstransporten Vorschriften zu kompatiblen Transporten eingeführt. Die neue Regelung ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Die Änderung bedingt auch neue Fassungen der Entladebescheinigungen, die gleichzeitig in Kraft getreten ist. Die alten Fassungen dürfen noch bis 30. Juni 2018 weiterverwendet werden.
 

Annahme der Bestimmungen für die Behandlung gasförmiger Rückstände: Schutz der Atmosphäre findet in enger Abstimmung mit den Interessengruppen Eingang in das CDNI

 
Die erste Änderung des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) und seiner Anwendungsbestimmung wurde im Juli 2017 beschlossen. Die Änderung des Übereinkommens wird nach der Ratifikation durch sämtliche Vertragsparteien in Kraft treten (siehe Pressemitteilung vom 26. Juni 2017: https://www.cdni-iwt.org/wp-content/uploads/2017/07/cpccp17_02de_endg.pdf).
 

Merkblätter, FAQ und WaSTo: zugängliche Informationen

 
Mehrere Merkblätter sind auf der Internetseite veröffentlicht:

  • Merkblatt „Umgang mit Abfällen aus dem Ladungsbereich“ pdf_frpdf_depdf_nl
  • Merkblatt „Abfallbeseitigung und die Verwendung von Reinigungsmitteln“ pdf_frpdf_depdf_nl

 
Derzeit in Vorbereitung sind:

  • Merkblatt: Einheitstransporte
  • Überarbeitung des Merkblatts „Umgang mit Abfällen aus dem Ladungsbereich“
  • Merkblatt: Entladungsstandards

 
Auf der Internetseite werden regelmäßig Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) https://www.cdni-iwt.org/faq/?lang=de veröffentlicht. Diese sollen die Anwendung des CDNI-Übereinkommens vereinfachen und einer einheitlichen Auslegung dienlich sein.
 

Pressemitteilung