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Neue Entladebescheinigung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft

Wie im Juni 2023 durch die Konferenz der Vertragsparteien (KVP) beschlossen, kommt am 1. Juli 2024 eine neue Entladebescheinigung für die Tankschifffahrt zur Anwendung. In der Entladebescheinigung wird die vorschriftsmäßige Durchführung des Entladeverfahrens für Ladungsrückstände (Teil B) dokumentiert. Sie bietet insbesondere den verschiedenen beteiligten Parteien einen Nachweis über die Einhaltung ihrer Verpflichtungen und die ordnungsgemäße Abgabe der Abfälle. Die überarbeitete Entladebescheinigung trägt fortan auch dem Entgasen und dem Waschen während der Fahrt Rechnung.
 
Wie erinnerlich, wurde das CDNI durch Bestimmungen über gasförmige Rückstände flüssiger Ladung und deren Behandlung ergänzt. Damit wird im Geltungsbereich des CDNI ein Verbot des Ventilierens für Binnenschiffe erlassen. Zur Erinnerung: Beim Ventilieren werden Dämpfe aus Tankschiffen direkt in die Atmosphäre freigesetzt. Die Änderung tritt zum 1. Oktober 2024 in Kraft. (Die Vorschriften zum Verbot des Ventilierens können in den Niederlanden abweichen.)
 
Die Anwendungsbestimmung bedarf ebenfalls einiger Änderungen, die sich aus der Überarbeitung der Entladebescheinigung ergeben. Auch die Hinweise zum Ausfüllen der Entladebescheinigung wurden geändert.
 
In der Rubrik Entladung haben wir alle Informationen und Dokumente für Sie bereitgestellt, insbesondere

  • Das neue Muster der Entladebescheinigung für die Tankschifffahrt.
  • Die Hinweise zum Ausfüllen der neuen Entladebescheinigung für die Tankschifffahrt, die außerdem auf den Seiten 3 und 4 des Musters zu finden sind.
  • Die geänderten Artikel der Anwendungsbestimmung.

 
Die neue Entladebescheinigung für die Tankschifffahrt (Ausgabe 2024) muss ab dem 1. Juli 2024 genutzt werden. Sie ersetzt die alte Entladebescheinigung für die Tankschifffahrt (Ausgabe 2017), welche ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr genutzt werden darf.
 

Quelle: CDNI-Animationsfilm